Die Auflastung ...
.. macht durchaus Sinn, denn der Berechnung nach könnten die Achsen durchaus mehr ZgG vertragen.
Die Fahrzeugsteuer wird nur unwesentlich teurer, dafür ist man nicht so schnell überladen.
Die Maut Gebühren richten sich dann sowieso nur noch nach der Achszahl und der Schadstoffklasse. Und mit 6,5 Tonnen wäre man eh jenseits der magischen 3,5 t Grenze. Folglich ist eine Maximaleintragung auf 7,49 t nur logisch.
Die Theorie.....
Mit der Anmeldung auf 6,5 Tonnen einen Auflastungsantrag an Daimler mit einer genauen Berechnungen der (neuen) Lastverhältnise.
Nach positiver Antwort vom Daimler (Mitshubishi) kann dann eine Änderung der Zulassung beantragt werden.
- Im Einzelzulassungsverfahren -
Die Realität...
ist etwas komplexer und langwieriger als gedacht. Die Beschreibung kann im Grunde auch für andere Freigabevorhaben verwendet werden.Die Beschreibung ist natürlich erst mal für Deutschland gültig.
Der Ablauf
In dem Schaubild wird der logische und zeitliche Verlauf dargestellt:
Bezeichnung | Rolle |
---|---|
Applicant | Antragsteller und "Betreiber" des Verfahrens |
OEM | Original Equipment Manufacturer, also der Hersteller. In dem Falle Verterten durch die Kollegen in Suttgart. |
TÜV | Die Technische Freigabeinstanz. Das kann natürlich auch jeder andere aaP sein. |
RegistrationAuthority | Das ist im Regelfall die KFZ-Zulassungsstelle im Landratsamt |
InsuranceCompany | Der Fahrzeugversicherer |
TaxOffice | Das sind die Herren vom Finanzamt, die natürlich, auch interesse am zGG haben, weil sich oft die Steuer danach richtet. |
Nr | Aktion | Dokumente | Kriterien |
---|---|---|---|
1 | Prozessstart zGG. Erhöhung | ||
2 | Einreichung der Anfrage beim OEM nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB). | Eine genaue detailierte Beschreibung des Vorhabens mit Berechnungen und Bilder | Es müssen die wesentlichen Merkmale klar und nachprüfbar enthalten sein. Die Vorgaben des OEM müssen erfüllt sein. |
3 | Nachfragen und Nachdrücken. Kann schon mal 5 Monate lang dauern | Liste mit Telefonnummern und Emailadressen der Entscheider beim OEM | Geduld ! |
4 | Antwort in Form einer UBB | 1.) Die UBB | Das Vorhaben sollte freigegeben worden sein. Abweichungen vom Ursprungsantrag sind möglich ! |
5 | Anfrage beim Tüv um Begutachtung gemäß §19(2) / 21 StVZO | 1.) UBB2.) Das rezensierte Einreicherdokument3.) Die Bremsberechnung | Der Tüv sollte keine Einwände haben. |
6 | Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis | 1.) Gutachen gemäß §21 StVZO ... 2.) Prüfliste zum Gutachen | In der Prüfliste wird bescheinigt was der TÜV begutachtet hat. |
7 | Eintragung bei der Zulassungstelle | 1.) Alle Tüv Dokumente 2.) Fahrzeugschein (TeilI) 3.) FahrzeugBrief (Teil II) nur wenn noch Änderungen am Aufbau oder Halterwechsel geplant sind. 4.) Vollmachten, falls man nicht im eigenen Auftrag handelt. | |
8 | Auflastung erfolgt | 1.) Neuer Fahrzeugschein 2.) ggf. neuer Brief | |
9 | Meldung an die Versicherung | Zur zeit noch keine Info wie diese Info aussehen kann. | |
10 | Meldung an das Finanzamt | Änderungsbescheid wird auf die neue zGG Angaben. |
Dokumente
1.) Das Anfrageschreiben
2.) Die Technische Beschreibung
Hat derzeit die Version 1.3
3.) Die UBB Ist ein Set aus
- Rezensiertem Dokument von oben
- Einem offiziellen Statement vom Daimler
- Einer Bremslastberechnung
4.) Die Tüv Dokumente
- Begutachtungsbericht
- Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis
- Prüfbericht
5.) Neue Fahrzeugpapiere
6.) ggf. Neue Steuerbescheide
Zusammenfassung
Nach nunmehr 6 Monate Laufzeit sind 500kg mehr Ladung möglich. Die Kosten für das komplette Vorhaben sind mit ca 160 € noch erträglich. In wieweit sich die 7,0 statt der 6,99 Tonnen auswirken muss sich noch rausstellen, ggf. reduziere ich um ein kg dann ist gut (da hab ich nicht rechtzeitig geguckt)
Die erwünschten 7,5 Tonnen sind aufgrund meines Aufbaus (Abrollkipper) nicht eingetragen worden, weil die Achslast ohne Abstützung beim Abrollern zu hoch werden könnte..... Momentan kann ich mit den 7,0t auch gut auskommen. Andere Aufbautypen könnten da weniger Probleme haben.
Grundsätzlich hat sich die Erkenntnis erhärtet, dass es nicht so sehr auf die Freigabe des OEM ankommt, sondern auf den aaP, der nämlich sagt, wie viel er dem Aufbau zutraut. Der OEM windet sich auch in seiner Freigabe um alles was nach Verantwortung aussieht. (Übrigens auch der TÜV). Wenn was passieren würde fänden alle einen Weg jeweils einen Anderen als Schuldigen auszugucken. Der Zulassungsstelle ist das alles wurscht, die braucht nur den Zettel vom aaP. dann ist gut.
Der Verweis auf andere (ähnliche Fahrzeuge, wie dem Woelke Fuso mit 7,5t) war eher ein Schuß in den Ofen, weil da sofort die Ansage kam : "so was geben wir nicht frei".... Auch das stützt die Theorie, dass man im Idealfall zuerst zum aaP. gehen sollte, und dann unter Umständen schneller am Ziel ist. Mein weg war der ganz formelle und zum Schluß zum aaP. Weil ich die UBB vom Daimler hatte, konnte der sich eher zurück lehnen. Ohne UBB auf 7.0 wären evtl auch 7,5 durch gegangen.....
Als netter Seiteneffekt hat der Daimler nun aber auch eine Ansage für die Achbelastung gemacht, die verträgt nämlich 1,4x Nennlast, somit 8,4t und die Bremsberechnung zeigt auch eine maximale Nutzlast von 7,5t so wurde die Bremsanlage nämlich freigegeben.
Daher immer erst mal beide Wege prüfen, und entscheiden was einem besser passt.